Wir übernehmen für Eigentümergemeinschaften alle Leistungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wie die Erstellung der Jahresabrechnung, die Organisation von Eigentümerversammlungen, die Umsetzung gefasster Beschlüsse, die Durchführung und Kontrolle aller Maßnahmen zur Instandsetzung und Instandhaltung des Wohnungseigentums und alle weiteren in § 27 WEG festgehaltenen unabdingbaren Pflichten einer Hausverwaltung.
Wir sorgen in Ihrem Auftrag für eine sachgerechte Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Auch darüber hinaus erbringen wir gerne individuell vereinbarte Dienstleistungen rund um Ihr Wohnungseigentum.
Gerne übernehmen wir auch die Sondereigentumsverwaltung für die jeden Eigentümer individuell betreffenden Belange.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:
- Erstellung der Jahresabrechnung
- Aufstellung des Wirtschaftsplans
- Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung
- Erarbeitung und Durchsetzung der Hausordnung
- Überwachung von Verträgen
- Rechnungskontrolle
- Buchführung
- Ordnungsgemäße Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
- Technische Kontrollen
- Auftragsvergabe für technische Leistungen
- Auftragsvergabe für Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen
- Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen
- Schlüsselverwaltung
- Überwachung der Sicherheitseinrichtungen
- Beitreibung von Hausgeldforderungen
- Umsetzung der Beschlüsse